| Der Verein "Comeback Austria" |
Stand Sammelklage 23 Pax Schadenssumme € 3.210.000.-Geschädigte bitte melden!!! Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Wir aktualisieren wöchentlich !!! NEU BÜRO LEIBNITZ Beratungen und Suchtbehandlungen vor Ort !!! Tel. 0664 652 6 224 Toni Krainz
Spenden Sie bitte auf folgendes Konto: Comeback Austria, BKS Bank AG, Filiale Leibnitz Kto Nr.: 189-001428 BLZ : 17000
Tatort Wettcafe Generals in Graz ! Einsätze auf Rot oder Schwarz bis zu Euro 100.- möglich ! Verstoß § 168 StGB ![]() Verbotenes Glücksspiel wird von den Behörden Geduldet. Der Lokalaugenschein Tatort Wettcafe Generals, ergab folgendes .Einsätze auf einfache Chancen bis Euro 100.-, auf Zahlen bis zu Euro 10.- Als Comeback Austria Fotos vom verbotenen Roulettetisch machte, bekamen wir sofort Lokalverbot, von der Chefin des Hauses !!!. Der Verein Comeback Austria ist nicht auf Gewinn orientiert. Die finanziellen Mittel für seine Arbeit, sprich Behandlung und Unterstützung von Spielsüchtigen, müssen aus der Wirtschaft und der Gesellschaft aufgebracht werden. Comeback Austria ist auf Spenden angewiesen, um seinen gesellschaftlichen Auftrag nachkommen zu können. Der Verein bittet also alle Unternehmungen, die sich mit Glücksspiel befassen, sowie Länder und Gemeinden, die davon profitieren um finanzielle Unterstützung. Es werden aber auch herzlichst Spenden von privaten Gönnern und sozial orientierten Wirtschaftsunternehmungen entgegengenommen. Sinn und Zweck des Vereines:Die Verantwortlichen von Comeback Austria haben selbstverständlich am eigenen Leib verspürt was Spielsucht bedeuten kann und alle daraus entstandenen negativen Auswirkungen miterlebt. Es wurde zur Selbsthilfe gegriffen. Regelmäßige Treffen und die Aufarbeitung der Problematik standen im Vordergrund. Der Wille, von dieser Sucht wegzukommen wurde in der kleinen Gruppe zur positiven Energie. Brancheninsider Krainz weiß, dass nicht jeder Spielsüchtige die gleichen Voraussetzungen mitbringt. Also, die Sinnhaftigkeit des Vereines besteht darin, mit einem gezielten, von Profis erarbeiteten, Spielsucht-Bekämpfungsprogramm soviel Menschen als möglich von dieser Sucht wegzubringen. Ein Spieler ist natürlich nicht von seiner Eigenverantwortung zu entlassen, er wurde nicht dazu gezwungen zu spielen, sowohl die Glücksspielindustrie, in Folge GSI genannt, als auch der Staat, die enormen Gewinne aus dieser Branche lukrieren, müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und ihren Beitrag zur Hilfe ihrer „Kunden“ leisten. In unserem Staat hat jeder Kranke das Recht auf Hilfe. Wir von Comeback Austria werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diesen leidgeprüften Menschen zu helfen und wir hoffen, dass Menschlichkeit und Hilfe in diesem Staat keine leeren Redewendungen sind. Strafgesetzbuch § 168 Glücksspiel : (1) Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung eines solchen Spieles veranstaltete Zusammenkunft fördert, um aus dieser Veranstaltung oder Zusammenkunft sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, es sei denn, daß bloß zu gemeinnützigen Zwecken oder bloß zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt wird.: (2) Wer sich gewerbsmäßig an einem solchen Spiel beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.Siehe unter letzte News Rekordgewinn € 32.600.- im kleinen Glücksspiel !!! Der neue Film von Comeback Austria beweist,dass man im kleinen Glücksspiel in nur 57 Sec. 100.- Euro verspielen kann !!! Wer ist verantwortlich ??? klicken Sie hierhttp://www.youtube.com/watch?v=EydwtVwYBt0 Wichtige Termine und Diskusionen kleines Gücksspiel Veranstalter Politische Bildung Steiermark.Hier klickenWas denken unsere steirischen Politiker über die Spielsucht und das kleine Glücksspiel ! Hier klicken |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 17. Mai 2010 ) |




